Vogelgrippe
Mit der Vogelgrippe wird eine Viruserkrankung bezeichnet, von der Vögel betroffen sind. Genauer gesagt handelt es sich um die Bezeichnung, die in der Umgangssprache verwendet wird. Verursacht wird diese Erkrankung durch die Influenzaviren. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Tierseuche, die inzwischen meldepflichtig ist. Vereinzelt wurde die Erkrankung während der letzten Jahre auch auf Menschen und auf Säugetiere übertragen. Somit kann bei der Vogelgrippe auch von einer Zoonose gesprochen werden.
Unsicherheiten des Begriffs
Fast einhellig geht die Meinung einher, dass es sich um einen unscharfen Begriff dieser Erkrankung handelt. Dies hängt schon von der Verwendung des Begriffs „Geflügelpest“ ab. Zu finden ist dieser in der Tierseuchengesetzgebung sowie in der Literatur der Veterinärmedizin. Auch in der Fachliteratur im englischen ist der Begriff unter HPAI zu finden, was mit „high pathogen avian influenza“ gleichzusetzen ist. In diesem Fall handelt es sich um die hochpathogene aviäre Influenza, die viele Vögel das Leben kostet.
Oft wird der Begriff Vogelgrippe ebenso für LPAI eingesetzt, wobei es sich um das low pathogen avian influenza Virus handelt. Damit wird die niedrigpathogene aviäre Influenza bezeichnet, wobei damit auch der grippale Infekt bei Vögelnbezeichnet wird. Inzwischen hat sich jedoch eine Unterform der Vogelgrippe entwickelt. Beim Auslöser handelt es sich dabei um den Virus-Subtyp „Influenza A/H5N1“. Daher setzt die Populärwissenschaft den Begriff auch für diese Form der Vogelgrippe ein.
Der H5N1-Virus in Kurzform
In der Außenwelt ist es der Infektionsfähigkeit des Virus nicht möglich, lange erhalten zu bleiben. Allerdings ist es möglich, eine begrenzte viruzide Unschädlichmachung zu erreichen, wenn entsprechende Desinfektionsmittel eingesetzt werden. In einer Umgebung von organischem Material, zu dem Kot oder Körpersekrete gehören, kann das Virus einige Zeit erhalten bleiben. Diese Umgebung ist beispielsweise in Tierställen zu finden, wenn gerade niedrige Temperaturen gegeben sind. Teilweise ist dabei eine Infektionsfähigkeit von bis zu 35 Tagen gegeben. Erkrankungen können jedoch nicht mehr ausgelöst werden, wenn ein Aussetzen der Viren bei Temperaturen von mehr als 70 ° Grad erfolgt ist. In diesem Fall können durchgegarte Produkte wie Eier oder Geflügel den Virus nicht mehr übertragen.
Der Übertragungsweg zwischen den Tieren
Mit dem Jahr 1997 begann der Virus H5N1 verstärkt aufzutreten. Inzwischen wird bei dieser Welle der Erkrankung mit der Vogelgrippe von dem schlimmsten Ausbruch mit Folgen gesprochen, den es jemals in der Tierwelt gegeben hat. Erreicht hat das Ausmaß etwa den Stand des Ausbruchs der Rinderpest. Blickt man auf Zuchtgeflügel, sind die Infektionswege ähnlich denen, die bei den weiteren Influenza-Viren vorliegen. Erfolgen kann eine Übertragung über Kotpartikel ebenso wie über das Blut, das mitunter an Arbeitsgeräten oder Kleidung haftet.
Die Vogelgrippe und die Vögel
Ist ein akuter Verlauf einer Infektion mit dem A/H5N1-Infektion gegeben, sind die Symptome ähnlich den Virus-Subtypen, die die Geflügelpest auslösen. Leben Truthühner und Hühner auf einem Bauernhof, so kann sich gerade bei diesen Tieren ein besonders schwerer Krankheitsverlauf zeigen. Daher hat die Weltorganisation für Tiergesundheit auch wichtige Informationen zu dieser Erkrankung herausgegeben. Dazu gehört beispielsweise der Hinweis über die Inkubationszeit, die auf einen maximalen Zeitraum von 21 Tagen eingegrenzt wird.
Einige Anzeichen dieser Erkrankung können Apathie, ein stumpfes und struppiges Federkleid sowie mangelnder Appetit sein. Dies sind Anzeichen, dass eine allgemeine Schwäche vorliegt. Ferner sind eine erschwerte Atmung, die durch den geöffneten Schnabel deutlich wird, sowie hohes Fieber und Ödeme an verschiedenen Stellen Anzeichen für die Grippe. Fast ausnahmslos endet die Erkrankung mit dem Verlust der Tiere.
Der Virus bei wildlebenden Wasservögeln
Im asiatischen Raum ist dieses Virus auch aufgetreten. Aufmerksam wurde man besonders dadurch, Zugvögel von der Krankheit betroffen waren, die als nicht so gefährdet galten. Dabei sind besonders verschiedene Wasservögel und wildlebende Enten. Bei ihnen ist es schon fast normal, dass dieser Virus vorhanden ist. Nur selten erkranken sie und dann auch nicht schwer. Bei Küsten-, See- und Wanderwasservögeln wird nicht so eine hohe Anfälligkeit festgestellt. Durch ihr Wanderverhalten können sie allerdings auch dazu beitragen, dass sich die Krankheit weiter verbreiten kann.
Das Hausgeflügel und die Viren
Bei den hier vorliegenden Infektionen sind die Tiere mit Influenza-A-Viren oder mit dem Virus A/H5N1 betroffen. Dies können Puten oder Hühner sowie Wachteln, Perlhühner und Fasanen sein. In der Regel ist die Folge einer Erkrankung aufgrund dieser Viren ein schwerwiegender Verlauf, der zum ganz raschen Tod führen kann. Tauben werden inzwischen auch als Verbreiter dieser Erkrankung vermutet. Inzwischen gibt es eine Reihe von Verordnungen, mit denen Schutzmaßnahmen festgelegt wurden, die im Falle eines Ausbruchs von Infektionen mit Influenza eingeleitet werden können.
Ursprung der Erkrankung
Bis heute ist nicht bekannt, welche so genannten Wirtstiere es waren, von die Übertragung des Virus A/H5N1 auf das Zuchtgeflügel erfolgt ist. Das erste Mal ist das Virus im Jahr 1997 aufgetreten. Jedoch wird vermutet, dass dieser Virus schon viel früher in China existent war. Bei der Ausbruchswelle im Jahr 1997 ging man seitens der chinesischen Behörden mit sehr drastischen Mitteln vor, so dass alle Varianten des Virus vernichtet werden konnten. Zur Jahreswende 2003/2004 kam es zu einer neuen Welle, bei der der Erreger ausgebrochen ist. Nun konnte sich der Virus noch weiter ausbreiten. Doch mittlerweile hat die Geflügelzucht immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen.
Die Bekämpfung
Da die Krankheit inzwischen weltweit verbreitet ist, wurden Richtlinien herausgegeben. Verantwortlich für die Veröffentlichung war die UN-Organisation, deren Schwerpunkt Aufgaben der Landwirtschaft und für Ernährung sind. Beachtet werden dabei die beiden möglichen Formen der Ansteckungsgefahr. Schließlich können sich Tiere gegenseitig oder auch das Tier den Menschen mit diesem Virus anstecken. Während in der EU der Virus auf der Grundlage vom EU-Recht erfolgt, greift in Deutschland in den Fällen der Erkrankung mit dem Virus das Tierseuchengesetz. Aus diesem Gesetz wurde Geflügelpest-Verordnung abgeleitet.