Rechte und die Globalisierung
Rechtssicherheit ist eine wichtige Komponente in der Entscheidung von Unternehmen sich international zu engagieren. Viele Grundsätze wie die Standortwahl, die Auswahl von Auslandsmärkten oder die Herkunft von Zulieferern und Handelspartnern hängen damit zusammen. Für Unternehmen ist es von großer Bedeutung, dass sie bei wirtschaftlichen Transaktionen in ihren Rechten geschützt sind um im Zweifelsfall auch Werkzeuge an der Hand haben es einzuklagen.
Obwohl die Volkswirtschaften immer enger zusammenarbeiten, zeigen sich in der Praxis aber noch große Lücken. Auf keinem Gebiet gibt es bislang Regelungen, die tatsächlich weltweit ohne Ausnahme gelten. Allerdings gibt es zahlreiche Teilabstimmungen, die bereits sehr hilfreich sind. So zum Beispiel im Transportrecht die Gesetzeswerke CIM, die Haager Regeln oder das Warschauer Abkommen. Sie gelten natürlich nur für Mitgliedsländer. Im Handelsrecht gibt es das UNCITRAL Kaufrecht, das zwar nicht zwingend, aber gern angewendet wird. Greift es nicht oder wird es von den Parteien ausgeschlossen, so tritt das Internationale Privatrecht (IPR) in Kraft. Darüber können Streitigkeiten geregelt werden.
Kritische Anmerkungen
Fraglich ist aber immer, ob die Titel auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Bislang geht das problemlos nur in Ländern, die miteinander ein Rechtshilfeabkommen geschlossen haben. Fehlt das, wie zum Beispiel zwischen Deutschland und China, ist es sehr schwer ein Anliegen durchzusetzen, da das Verfahren im Zielland komplett neu aufgerollt werden muss. Dabei ist immer offen, ob das ausländische Gericht das Ergebnis der internationalen Institution anerkennt.
Problematisch ist auch der Schutz von Eigentumsrechten geistiger Natur. In Europa ist der Schutz von Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern sowie von Marken bereits gut gediehen, internationale Abkommen fehlen aber vollkommen.