UN Sicherheitsrat
Der UN-Sicherheitsrat ist ein Organ der Vereinten Nationen und dort das mächtigste Organ. Am 17. Januar 1946 fand die konstituierende Sitzung statt. Die erste und die nachfolgenden 23 Sitzungen waren im Londoner Church House. Danach wechselten die Orte der Sitzungen. Diese fanden im Hunter College in der Bronx statt, im Henry Hudson Hotel in Manhatten und in der Sperry Gyroscope Fabrik in Lake Success. 1951 bezog der Rat sein ständiges Domizil im UN-Hauptquartier in Manhatten am East River. Der Sitz des Organs ist in New York.
Die Aufgabe des UN-Sicherheitsrates
Die Hauptaufgabe des Sicherheitsrates ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Der Sicherheitsrat kann als einziges Organ Entscheidungen mit bindender Wirkung für die Mitgliedsstaaten treffen. Er soll entsprechende Maßnahmen bei Bedrohung, Bruch des Friedens oder bei Angriffshandlungen ergreifen und beschließen. Dabei sind die Vorschriften der UN-Charta und des Völkerrechts zu beachten und zu respektieren. Der UN-Sicherheitsrat unterliegt jedoch keiner direkten Rechtskontrolle durch ein anderes Organ.
Zusammensetzung der Mitglieder und die Wahlen
Der UN-Sicherheitsrat besteht aus fünf ständigen Mitgliedern und zehn weiteren nichtständigen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die jeweils für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden. Zu den fünf ständigen Mitgliedern gehören Frankreich, Russland, die Vereinigten Staaten, die Volksrepublik China und das Vereinigte Königreich. Diese Staaten werden auch die Vetomächte genannt, da sie bei Entscheidungen und bei Verabschiedungen von Resolutionen ein erweitertes Vetorecht besitzen. Somit kann kein Beschluss zustande kommen, sobald einer dieser Staaten dagegen ist. Eine Enthaltung wird nicht als Veto gezählt. Von den nichtständigen Mitgliedsstaaten werden jedes Jahr die Hälfte neu von der UN-Generalversammlung für zwei Jahre gewählt. Die Auswahl erfolgt nach regionalen Gruppen. Somit sind jeweils drei Staaten aus Afrika, zwei aus Asien, zwei aus Lateinamerika, ein Staat aus Osteuropa und zwei aus Westeuropa oder der übrigen Welt vertreten. Die Amtszeit beginnt jeweils am ersten Januar. Nach der Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat kann keine direkte Neuwahl erfolgen. Es muss mindestens ein Jahr zwischen der Wiederwahl liegen. Bei den jeweiligen Regionen wird ein rotierendes System praktiziert, sodass alle Länder in einem regelmäßigen Turnus im Sicherheitsrat vertreten sind. Damit der Rat jederzeit zusammentreten kann, muss der Vertreter im UN-Hauptquartier zu jeder Zeit erreichbar sein. Weiterhin hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Sitz im Sicherheitsrat, jedoch ohne Stimmrecht. Der Vorsitz im Sicherheitsrat wechselt monatlich. Dabei erfolgt der Wechsel in alphabetischer Reihenfolge nach der englischen Staatenbezeichnung.
Reformenwünsche und Kritiken zum bestehenden Abstimmungsverfahren
Es besteht der Wunsch, die Anzahl der ständigen Vertreter zu erhöhen. Deutschland, Japan, Brasilien und Indien, auch die G4 Staaten genannt, bewerben sich bereits seit Mitte der neunziger Jahre um einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Nach verschiedenen Reformvorschlägen sollen die Sitze der ständigen Mitglieder um sechs erhöht werden, jedoch ohne weitere Zubilligung von Vetorechten. Davon sollen vier Sitze für die G4 Staaten und die zwei weiteren für afrikanische Länder sein. Ebenfalls sollen die Sitze der nichtständigen Mitglieder um vier erhöht werden. Insgesamt würde der Sicherheitsrat dann 25 Mitglieder umfassen. Es gibt auch andere Vorschläge zu Reformen. Eine davon ist keine neuen ständigen Mitglieder aufzunehmen, dafür aber sogenannte „semi-permanente“ Sitze zu schaffen. Diese Sitze würden dann für vier Jahre verteilt werden mit einer anschließenden möglichen direkten Verlängerung.
Bei der Abstimmung über Verfahrensfragen müssen insgesamt neun Mitglieder zustimmen. Bei der Abstimmung über sonstige Fragen müssen ebenfalls neun Mitglieder zustimmen aber zusätzlich müssen auch alle fünf ständigen Mitglieder ihr Einverständnis geben. Es findet jeweils eine öffentliche Abstimmung durch Handzeichen statt. Enthaltungen werden entgegen des Wortlautes der Charta heute anerkannt. Dagegen ist ein Nichterscheinen im Sicherheitsrat umstritten. Es ist nicht eindeutig geklärt, ob dies als Stimmenthaltung oder als fehlende Zustimmung gewertet werden soll. 1949 blockierte die UdSSR durch ihr Nichterscheinen die Abstimmung über das ständige Sicherheitsmandat der chinesischen Regierung. Dies wurde damals als neutrale Enthaltung gewertet. Weder die Volksrepublik China noch die UdSSR (heute Russland) haben die damaligen Entscheidungen des Sicherheitsrates bis heute anerkannt. Durch das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder kann jede Entscheidung zu den sonstigen Fragen durch ein einziges Nein verhindert werden. Insgesamt haben die fünf ständigen Mitglieder in den Jahren 1945 bis 2008 261 Entscheidungen durch das Einlegen eines Vetos verhindert.
Das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder steht immer wieder in der Kritik und es werden Forderungen nach Reformen gestellt. Die Handlungsfähigkeit kann jederzeit durch ein einziges Mitglied eingeschränkt werden und wichtige Entscheidungen können somit gegenseitig blockiert werden. Die restlichen nichtständigen Mitglieder verfügen nicht über Vetorechte und können nichts dagegen unternehmen. Zum Beispiel blockierte China Entscheidungen bei dem Konflikt in Darfur (Sudan), da eigene Interessen am sudanesischen Erdöl bestanden. Die USA blockierte ebenfalls eine Übergabe an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), da dieser von den USA nicht anerkannt wird. Bei der erneuten Abstimmung ein Jahr später enthielten sich die USA und China. Zuvor hatten die USA aber vereinbart, dass US-Bürger, die im Sudan bei den Vereinten Nationen beschäftigt waren, von der Strafverfolgung durch das IStGH ausgenommen sind. Bei den Menschenrechtsverletzungen während der friedlichen Proteste in Myanmar kam es erneut zu Kritik, da China die Militärjunta nicht ermahnen wollte. Somit kann ein ständiges Mitglied immer eigene Bestrafungen verhindern beziehungsweise blockieren. Resolutionen gegen Israel scheitern generell am Veto der USA. Erst im Februar 2011 stimmten alle restlichen 14 Mitglieder und insgesamt 130 Staaten für die Resolution. Durch das Veto der USA wurde die Resolution jedoch verhindert. In der Kritik stehen auch Entscheidungen des Sicherheitsrates beim Völkermord in Ruanda, bei den Aktivitäten der USA beim Krieg gegen den Terrorismus sowie bei den gescheiterten Sanktionen nach den Protesten in Syrien in 2011. Die Sanktionen gegen Syrien wurden durch das Veto von Russland und China blockiert.